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Gemeinsame Geschäftsbedingungen für die Deutsche Reihenmessung "SizeGERMANY" des Forschungsinstituts Hohenstein Prof. Dr. Jürgen Mecheels GmbH & Co.KG und der Human Solutions GmbH

I. Allgemein

1.1 Vertragsgegenstand

Gegenstand ist die finanzielle Beteiligung an der Reihenmessung „SizeGERMANY“ durch die Beteiligungspartner sowie im Gegenzug hierfür, die Erteilung besondere Nutzungsrechte an den Ergebnissen der Durchführung der Reihenmessung gemäß dem vom Beteiligungspartner rechtsverbindlich und individuell per Antwortfax ausgewählten Beteiligungsmodell.

1.2 Beteiligungssumme

Die Beteiligungssumme ist mit Zugang des Antwortfax und mit Eingang der Rechnung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

1.3 Nutzungsrecht

Der Beteiligungspartner erhält an den durch die Durchführung des Projektes entstandenen Ergebnissen ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht nach Maßgabe der gewählten Beteiligungsfinanzierung. Das Nutzungsrecht gilt nicht für nachträglich entstehende Rechte aus Neuentwicklungen, die erst nach der Projektdurchführung entwickelt werden. Die gewährte Portalnutzung ist zeitlich beschränkt auf den tatsächlichen Betrieb. Die Weitergabe der vorstehenden Nutzungsrechte an Dritte ist nicht zulässig.

1.4 Vertragsstrafe bei unzulässiger Weitergabe

Der Beteiligungspartner erkennt an, im Falle eines Verstoßes gegen die in dieser Vereinbarung auferlegte Verpflichtung nach Ziffer 1.3, die Daten, bzw. erteilten Nutzungsrechte nicht an Dritte weiterzugeben, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100.000 EUR an Hohenstein und Human Solutions als Gesamtgläubiger zu zahlen. Beim Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens ist unter Anrechung der Vertragsstrafe der tatsächliche Schaden zu ersetzten Die Beweislast für Nichtverschulden trägt der Beteiligungspartner. Der Fortsetzungszusammenhang wird hierbei ausgeschlossen.

1.5 Veröffentlichungen und Geheimhaltung

Der Beteiligungspartner hat das Recht, die Beteiligung an der Reihenmessung publizistisch zu verwerten, Hohenstein und Human Solutions sind darüber im Vorhinein schriftlich zu informieren. Die Vertragspartner werden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen, die ihnen als solche anvertraut werden oder als solche bei der Gelegenheit der Zusammenarbeit bekannt geworden sind, während der Dauer und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht verwerten oder anderen mitteilen.

1.6 Vertragsdauer, Sonderkündigung und geltendes Recht, Gerichtsstand

Der Beteiligungsvertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2013. Der Beteiligungspartner erkennt an, dass ein Sonderkündigungsrecht von Human Solutions und Hohenstein besteht, wenn der Kooperationsvertrag zwischen den Partnern Human Solutions und Hohenstein vorzeitig beendet wird. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bönnigheim.


II. Lenkungskreis

2.1 Teilnahme am Lenkungskreis (gilt nur für Beteiligungssummen ab 30.000 Euro oder Zuzahlung von 10.000 Euro zum gewählten Beteiligungsmodell)

Bei den genannten Beteiligungsformen können Beteiligungspartner im Lenkungskreis mitwirken. Der Lenkungskreis begleitet die Reihenmessung und die Verwertung der Ergebnisse und tritt durch regelmäßige Versammlungen zusammen.

2.2 (Nur Lenkungskreis) Die Stimmrechtsverteilung in der Lenkungskreis-Versammlung entspricht jeweils der Beteiligungssumme, wobei je 1.000 EUR der Beteiligung eine Stimme ergeben. Der Lenkungskreis wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Beschlüsse im Lenkungskreis werden in einfacher Mehrheit gefasst.

2.3 (Nur Lenkungskreis) Der Lenkungskreis erhält nach Vorschlagsunterbreitung durch Hohenstein und Human Solutions ein Beschlussrecht über die Verwendung und Verwertung der Ergebnisse aus dem Projekt der Deutschen Reihenvermessung sowie das Recht über Weiterentwicklungen durch Finanzierung aus Vermarktungsüberschüsse nach Ziffer 2.4 zu entscheiden.

2.4 (Nur Lenkungskreis) Die durch die Durchführung der Deutschen Reihenmessung gewonnenen Ergebnisse werden von Hohenstein und Human Solutions vermarktet. 40% der Einnahmeüberschüsse, (d.h. die die vereinbarten Kosten von Hohenstein und Human Solutions übersteigenden Einnahmen) aus der Vermarktung werden nach Vorgabe des Lenkungskreises in die Weiterentwicklung des Projektes „Deutsche Reihenmessung SizeGERMANY“ investiert. Diese Überschüsse werden nicht (auch nicht bei Austritt aus dem Lenkungskreis oder dessen Auflösung) ausbezahlt. Hohenstein und Human Solutions verpflichten sich, jährliche Übersichten und detaillierte Abrechnungen an die Lenkungskreis-Mitglieder zu versenden. Die Abrechnungen haben jeweils zum 30. März für den Vermarktungszeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember des vorausgegangenen Jahres zu erfolgen.

2.5 (Nur Lenkungskreis) Jedes Lenkungskreis-Mitglied erhält das Recht, bei Zweifeln über die ordnungsgemäße Abrechnung, durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Beauftragten, Einsicht in die entsprechenden Systeme und Unterlagen zu nehmen.

2.6 (Nur Lenkungskreis) Der Beteiligungspartner erteilt Hohenstein und Human Solutions ein exklusives Weiterentwicklungsrecht. Der Lenkungskreis definiert Projekte der Weiterentwicklung nach Inhalt, Kosten und Verteilung der Entwicklungsaufgaben auf die entwickelnden Partner Hohenstein und Human Solutions.

2.7 (Nur Lenkungskreis) Der Lenkungskreis wird aufgelöst, wenn eine Mehrheit von drei Viertel der zu einer Versammlung erschienenen Mitglieder dies beschließt oder zum Projekt-Ende mehr als die Hälfte der Mitglieder ihren Austritt erklärt haben. Die Einzelmitgliedschaft kann jederzeit durch Austritt erklärt werden. Die Erklärung erfolgt schriftlich gegenüber dem Vorsitzenden des Lenkungskreises. Bei Austritt verfallen die Stimmrechtsanteile, soweit sie nicht zuvor auf ein anderes Lenkungskreis-Mitglied schriftlich übertragen werden. Die Nutzungsrechte fallen bei Austritt auf die Mindestrechte der Beteiligungsfinanzierung zurück, jedoch nur solange das Portal tatsächlich betrieben wird. Hohenstein und Human Solutions haben darüber hinaus das Recht den Lenkungskreis aufzulösen, wenn keine aktive Mitwirkung der Mitglieder erfolgt und an zwei aufeinander folgenden Sitzungen weniger als 50% der Mitglieder erschienen sind. Die Auflösung durch Hohenstein und Human Solutions muss als Tagesordnungspunkt auf einer Einladung zur Sitzung angekündigt werden. Bei Austritt oder Auflösung werden die nicht für die Weiterentwicklung verbrauchten Beteiligungspartnergebühren nicht ausgezahlt.

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